Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) – Online-Handbuch Kinder- und Jugendschutz | Seite drucken |
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist ein Vertrag zwischen den einzelnen Bundesländern, der (inhaltsgleich) in diesen jeweils als Landesgesetz verabschiedet wurde. Er regelt die Aufgabe des Kinder- und Jugendschutzes und zugleich des Schutzes der Menschenwürde generell im medialen Angebot des Internet (Telemedien) und im Bereich des Rundfunks (Fernsehen/Radio).
Für die Einhaltung der Vorschriften mit Ausnahme des Bereichs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind die jeweiligen Landesmedienanstalten zuständig. Die Länder haben eine zentrale Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) mit Sitz in Erfurt eingerichtet, die für die Landesmedienanstalten in diesem Bereich übergreifende Aufgaben wahrnimmt.
Dokumente
LiteraturVerfasser der Definition: Bruno W. Nikles
Zuletzt aktualisiert: 20.11.09