Jugendschutzgesetz (JuSchG)


Das Jugendschutzgesetz enthält Regelungen und Vorschriften, die Kinder und Jugendliche vor negativen Einflüssen auf ihre Entwicklung schützen sollen. Die Regelungen beziehen sich vor allem auf den öffentlichen Raum und gehen davon aus, dass der private – und in spezifischer Weise geschützte – Raum bei jungen Menschen insbesondere durch die Eltern angemessen gestaltet wird. Im Einzelnen regelt das Gesetz unter anderem den Umgang mit Alkoholika und Tabakwaren sowie den Besuch von Kinofilmen und öffentlichen Tanzveranstaltungen. Es orientiert sich hierbei über altersspezifische Regelungen am Reifegrad der jungen Menschen und an der Begleitung durch personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Personen.

Besondere Regelungen für Medien (Telemedien) enthält der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.

Das JuSchG ist ein Bundesgesetz, d.h. im Gegensatz zu anderen Nachbarländern (z.B. Schweiz oder Österreich) gilt es im gesamten Bundesgebiet. In einzelnen Bundesländern regeln Erlasse und behördeninterne Richtlinien Durchführung und Koordination bis zur kommunalen Ebene.

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Zuletzt aktualisiert: 08.11.10

Verfasser der Definition: Bruno W. Nikles