Als Jugendmedienschutz bezeichnet man alle Initiativen und Maßnahmen, die sich mit dem Schutz junger Menschen vor gefährdenden Einflüssen durch Medien (Druckmedien, Filme, Fernsehen, Hörfunk, Spielesoftware und Internetinhalte) befassen: gesetzliche Regelungen, Aufsichts- und Kontrollmaßnahmen, Aufklärung, Information und im Sinne eines erzieherischen Jugendmedienschutzes auch die bewusste Befassung mit Gefährdungspotentialen. Davon zu unterscheiden ist die Medienpädagogik, bei der der reflektierte Umgang mit Medien angeleitet wird und erzieherische Perspektiven im Vordergrund stehen.
Siehe auch
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Literatur
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Zuletzt aktualisiert: 07.09.09 Verfasser der Definition: Bruno W. Nikles |