Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Das Jugendschutzgesetz enthält Regelungen und Vorschriften, die Kinder und Jugendliche vor negativen Einflüssen auf ihre Entwicklung schützen sollen. Die Regelungen beziehen sich vor allem auf den öffentlichen Raum und gehen davon aus, dass der private – und in spezifischer Weise geschützte – Raum bei jungen Menschen insbesondere durch die Eltern angemessen gestaltet wird. Im Einzelnen regelt das Gesetz unter anderem den Umgang mit Alkoholika und Tabakwaren sowie den Besuch von Kinofilmen und öffentlichen Tanzveranstaltungen. Es orientiert sich hierbei über altersspezifische Regelungen am Reifegrad der jungen Menschen und an der Begleitung durch personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Personen.
Besondere Regelungen für Medien (Telemedien) enthält der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.
Das JuSchG ist ein Bundesgesetz, d.h. im Gegensatz zu anderen Nachbarländern (z.B. Schweiz oder Österreich) gilt es im gesamten Bundesgebiet. In einzelnen Bundesländern regeln Erlasse und behördeninterne Richtlinien Durchführung und Koordination bis zur kommunalen Ebene.
Siehe auch
Dokumente
- Jugendschutzgesetz (JuSchG) vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 31. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2149)
[Download: PDF, 86KB]
- Jugendschutzgesetz in türkischer Sprache
[Download: PDF, 202KB]
- Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder; Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2008
[Download: PDF, 2834KB]
- Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV) vom 20. November 2002, zuletzt geändert durch den Achten Rundfunkstaatsvertrag vom 08./15. Oktober 2004
[Download: PDF, 117KB]
- Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. zur Änderung des Jugendschutzgesetzes JuSchGÄndG
[Download über die Website des Anbieters " Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V.": PDF, 49KB]
- Verordnung zur Durchführung des Jugendschutzgesetzes (DVO-JuSchG) vom 09. September 2002
[Download: PDF, 80KB]
Literatur
- Jäckel, Andreas: Jugendschutzgesetz. Leitfaden für die polizeiliche Praxis. Stuttgart u.a.O. 2004
- Kind Jugend Gesellschaft. Schwerpunktthema: Neu und Besser!? Zwischenbilanz zum Jugendschutzgesetz. Heft 04, 2004
- Liesching, Marc: Jugendschutz. Jugendschutzgesetz, Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, Vorschriften des Strafgesetzbuchs, des Teledienstegesetzes und des Rundfunkstaatsvertrags sowie weitere Bestimmungen zum Jugendschutz. Kommentar. 4. überarb. Aufl. des von Dr. Rainer Scholz begründeten Werkes. München 2004 [Rechtskommentar, auch zitiert: Scholz/Liesching: Jugendschutz]
- Nikles, Bruno W. u.a.: Jugendschutzrecht. Kommentar zum Jugendschutzgesetz (JuSchG) und zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) mit Erläuterungen zur Systematik und Praxis des Jugendschutze. 2. überarb. u. erw. Aufl. München 2005 [Rechtskommentar und Handbuch mit Praxisteil; auch zitiert: Nikles/Roll/Spürck/Umbach: Jugendschutzrecht]
- Taubert, Jan Hendrik: Bundeskompetenz für Jugendschutz? Verfassungsrechtiche Rechtfertigung und rechtspolitischer Sinn der Zuordnung. Norderstedt: bod 2003
- Ukrow, Jörg: Jugendschutzrecht. München 2004 [Rechtskommentar in monographischer Form]
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Zuletzt aktualisiert: 20.11.09
Verfasser der Definition: Bruno W. Nikles |